Kostenabrechnung in einer Privatpraxis

Die Kostenabrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen, die am 01.07.2024 in Kraft getreten sind.

In Abhängigkeit von der Art der in Anspruch genommenen Leistung und ihrer Krankenversicherung ergeben sich unterschiedliche Optionen als Grundlage für die Kostenabrechnung in meiner Praxis.

Kostenabrechnung psychotherapeutische/ diagnostische Leistungen

 

Gesetzliche Krankenkasse

Es handelt sich um eine Privatpraxis, sodass ich leider nicht über die "Chipkarte" Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann. Ich nehme nicht am Kostenerstattungsverfahren teil. Sollten Sie jedoch schon länger vergeblich auf der Suche nach einem Therapieplatz sein, besteht die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen selbst zu zahlen. 

Private Krankenversicherung/ Beihilfe

Die Kosten einer Psychotherapie (vor Ort oder online) werden je nach ihrem Tarif und den darin enthaltenen Konditionen von ihrer privaten Krankenkasse/ Beihilfestelle übernommen. Bitte beachten Sie, dass sich im Behandlungsverlauf möglicherweise Zusatzkosten ergeben, die nicht durch ihren Tarif gedeckt sind. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Stelle vorab, um die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie bei Ihrer Versicherung zu erfragen. Die erforderlichen Formulare können Sie dann bereits zum ersten Termin mitbringen. Gerne sende ich ihnen vorab eine Übersicht über die üblichen Abrechnungsziffern und Steigerungssätze. Die neuen Abrechnungsempfehlungen sind auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer einsehbar.

Selbstzahler:innen

Sollte es Gründe bei Ihnen geben, warum Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen wollen, benötigt es nichts weiter als eine Kontaktaufnahme mit mir. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Mehrkosten innerhalb der Behandlung, z. B. durch die Verwendung von Fragebögen, entstehen können. Gerne sende ich ihnen vorab eine Übersicht über die üblichen Abrechnungsziffern und Steigerungssätze.

 

Kostenabrechnung beratende Leistungen (bei Einzelpersonen und Paaren) 

Die Kosten einer psychologischen Einzel- oder Paarberatung sind keine erstattungsfähigen Leistungen und stellen daher regulär Selbstzahler:innenleistungen dar. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis einer Honorarvereinbarung und orientiert sich an den GOP Gesprächsziffern und den üblichen Steigerungssätzen. 

Beratungsgespräch für Einzelpersonen: 134,00 Euro (50 Minuten)

Beratungsgespräch für Paare:                  240,00 Euro (90 Minuten)

Gerne sende ich ihnen vorab das vollständige Honorarblatt zu. 

Absage und Ausfallhonorar

Da ich die mit Ihnen vereinbarten Termine fest reserviere, ist im Falle Ihrer Verhinderung eine rechtzeitige Absage, d.h. mindestens 48 Stunden vorher, unbedingt erforderlich. Bitte bedenken Sie, dass ich bei rechtzeitiger Absage den Termin an eine andere Person, welche vielleicht dringend auf eine Sitzung wartet, vergeben kann.  Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine berechne ich Ihnen ein Bereitstellungshonorar (60 % der Leistung). Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Sinne eines Vergütungsanspruchs für die Bereitstellung von Leistungen und ist so mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.
 

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